- - Nachtwächter zu Miltenberg - Weintour Miltenberg

Stadtführungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Rechtliche Beziehung:
Der Gästeführer plant, organisiert und begleitet die Gäste auf der vereinbarten Tour, tritt jedoch nicht als Veranstalter im Sinne des Reiserechtes(§§ 651 ff BGB) auf.
Vertragspartner bei den Führungen sind im Sinne eines Dienstvertrages (§§ 611 ff. BGB) der Auftraggeber und der Gästeführer.

2. Anmeldung und Vertragsabschluss:
Die Anfrage durch den Auftraggeber kann telefonisch, mündlich, schriftlich, per Fax oder Email erfolgen. Bei der Anfrage muss die vollständige Anschrift sowie die telefonische (mobile) Erreichbarkeit mitgeteilt werden.
Mit der schriftlichen Bestätigung des Gästeführers kommt der Vertrag zustande.
In der Bestätigung sind Termin, Treffpunkt und das Gästeführerhonorar aufgeführt.
Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung akzeptieren Sie als Auftraggeber meine AGB’s.

3. Leistungen:
Vertragsgegenstand ist die Zusammenstellung und Organisation von Gästeführungen, Reiseleitungen und sonstiger touristischer Leistungen. Der Umfang der zu erbringenden Leistung wird in einer Vorabsprache geregelt.

4. Zahlungsbedingungen:
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, erfolgt die Bezahlung am Tag der Leistungserbringung direkt in bar gegen Quittung oder nach vorheriger Vereinbarung gegen Rechnung.
Eintrittsgelder, Fahrtkosten und gesondert bestellte spezielle Führungen z.B. in Museen, Burgen, Schlössern und Parks, sind nicht Bestandteil des Honorars und werden, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber direkt vor Ort bezahlt.
Ich bin Kleinunternehmer im Sinne von §19 UStG, daher ist eine getrennte Ausweisung von MWSt nicht möglich.

5. Auftragsstornierungen:
Auftragsstornierungen sollten möglichst schriftlich erfolgen. Treten Sie vom Vertrag zurück, werden folgende Ersatzansprüche fällig:

   bis 2 Tage vor der Leistungserbringung kostenfrei
   bei späterer Stornierung bis 3 Stunden vor der Leistungserbringung wird ein Ausfallhonorar von 50% des vereinbarten Honorars erhoben.
   Bei Absage weniger als 3 Stunden vor Beginn der Führung werden 100% des Honorars fällig.
   Erscheint die Gruppe nicht zum vereinbarten Termin, wird das vereinbarte Honorar zu 100 % in Rechnung gestellt.

6. Verspätung der Gruppe:
Bei Verspätung der Gruppe wird eine Wartezeit meinerseits von maximal 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt eingeräumt.
Erscheint die Gruppe innerhalb einer Wartefrist von 30 Minuten nach der vereinbarten Startzeit, so wird die Führung entsprechend verkürzt durchgeführt; das Honorar ist gleichfalls zu 100 % fällig.
In Absprache kann die Führung mit der ursprünglich vereinbarten Dauer durchgeführt werden. In diesem Fall berechnet sich das Honorar nach dem Zeitraum, der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt. Voraussetzung für diese Regelung ist, dass der Gästeführer keine Termine hat die sich durch die Wartezeit überschneiden.
Eine voraussichtliche Verspätung, sobald diese absehbar ist, muss mir unverzüglich angezeigt werden, da nach Ablauf der Wartezeit die Gruppe als nicht gekommen betrachtet wird.
Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch der Gruppe ist das komplette Honorar fällig.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Gästeführer:
Bei Einwirkung höherer Gewalt sowie bei akuter Erkrankung, kann der Vertrag gekündigt oder ein von mir genannter Gästeführer mit der Durchführung beauftragt werden.
Die AGB’s gelten weiter.

8. Haftung:
Die Teilnahme an den Führungen und Ausflügen erfolgt in jedem Fall auf eigenes Risiko, eigene Gefahr und eigene Rechnung. Der Gästeführer haftet nur für eigenes, vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln. Ansonsten übernimmt er keine Haftung bei Unfällen, gesundheitlichen Problemen der Gäste und anderen Schäden sowie bei Leistungen Dritter.

9. Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahe kommende wirksame Regelung zu treffen.

10. Anerkennung dieser Bedingung
Der Auftraggeber einer Gästeführung erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an. Erhält er vor diesen Bedingungen erst nach der Auftragserstellung Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich widerspricht.


Wolfgang Kuhn
Gartenstr. 10
63897 Miltenberg
Tel: 0160 98542118
Email: webmaster(at)miltenberg.cc
Steuernummer: 9202/241/91309
Kleinunternehmer ohne Ausweis von Mehrwertsteuer
Gerichtstand: Miltenberg



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